Derzeit werden dringend benötigt:
Arbeitsaufnahme aber wie? Informationen vom Jobcenter:
Spenden für medizinische Produkte mit direktem Transport in die Ukraine sind herzlich willkommen unter:
Kontoverbindung Ukrainehilfe Garching
Rotary Deutschland Gemeindienst e.V.
Deutsche Bank AG
IBAN: DE80 3007 0010 0394 1200 00
BIC: DEUTDEDD
Verwendungszweck (wichtig, bitte immer angeben!): C75348-P2370 Humanitarian Aid Ukraine- Ukrainehilfe Garching
Updates:
Aktuelle Informationen aus dem Landratsamt (Stand 08.05.2022)
1. Ausländerbehörde:
1.1. Jeder, der einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart hat, bekommt zunächst eine Fiktionsbescheinigung. Nach 6-8 Wochen erhalten Sie einen Brief mit einer PIN für den elektronischen Ausweis und der Bitte einen Termin zur Abholung der Aufenthaltserlaubnis zu vereinbaren. In der Ausländerbehörde findet dann die PIK-Registrierung ( statt, die früher bei der Regierung von Oberbayern gemacht wurde.
1.2. Drittstaatler mit Daueraufenthaltserlaubnis:
Wer in der Ukraine eine Daueraufenthaltserlaubnis hatte oder mit einer/m ukrainischen Staatsbürger verheiratet ist, erhält § 24 AufenthG. Verfahren wie unter 1.1. beschrieben.
1.3. Studenten: sie können ihren Aufenthaltsstatus wechseln und § 24 AufenthG in Anspruch nehmen. Dazu bitte einen Termin in der ABH buchen und den normalen Antrag ausfüllen. Sie erhalten die normalen Sozialleistungen, wie alle anderen Geflüchteten.
1.4. Rückreise in die Ukraine: Eine vorübergehende Heimreise in die Ukraine ist mit Aufenthaltserlaubnis ohne weiters möglich. Dies gilt nicht, solange nur eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde! Diese verfällt, sobald man in die Ukraine einreist. Bei Wiedereinreise kann aber ein neuer Antrag gestellt werden. Wenn man an der deutschen Grenze bei der Rückreise nicht kontrolliert wird, gilt die alte Fiktionsbescheinigung weiter.
2. Jobcenter:
Grundsätzlich: Für Sie ist das Jobcenter im Landratsamt und nicht in der Agentur für Arbeit in München zuständig!
2.1. Wann findet der Übergang von Asylleistungen zum Jobcenter statt? Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht geklärt, aber jeder, der bisher Leistungen erhält, bekommt einen Antrag und die entsprechenden Infos per Post zugesandt.
2.2. Rentner müssen einen anderen Antrag stellen. Dazu kommen aber auch noch Infos!
2.3. Krankenversicherung: jede/r Geflüchgtete darf sich eine Krankenversicherung auswählen und muss diese im Antrag benennen. D.h. es werden keine Krankenscheine mehr benötigt, sondern der Arztbesuch verläuft ganz normal mit Versicherungskarte!
2.4. Vermögensgrenzen bei Leistungsbezug:
Aufgrund der Corona-Regelungen wurde das Schonvermögen bei Leistungsbezug erhöht: Es liegt bei 60 000 Euro zuzüglich 30 000 Euro für jedes weitere Familienmitglied. Das gilt auch für Autos!
3. Asylleistungen
3.1. Mietverträge: Leider werden keine Maklerprovisionen ersetzt.
3.2. Verzögerte Leistungen: Wer auf beantragte Leistungen und eine Rückmeldung wegen Mietverträgen länger als zwei Wochen wartet, soll sich bitte bei Nicola (gerhardt.garching@gmail.com) melden!
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Allgemeine Informationen für Flüchtlinge und Wohnungsgeber vom Landratsamt:
Schule und Kindergarten:
Kinder müssen im Einwohnermeldeamt im Rathaus angemeldet sein, dann können sie mit Zustimmung der Schule sofort zur Schule gehen (Anmeldung erforderlich, Impfnachweise etc.) Erst nach 3 Monaten gibt es die Pflicht der Schule zur Aufnahme.
Masernimpfung für Schüler:
In den ersten 3 Monaten nicht nötig, da Gastschulstatus.
Kindergärten gilt das Gleiche.
Impfung:
Die Test- und Impfzentren im Landkreis München stehen mit ihrem Angebot auch allen ukrainischen Flüchtlingen kostenfrei zur Verfügung. Wichtig, wenn mit von der EU nicht zugelassenem Impfstoff geimpft. Keine Voranmeldung notwendig, aber Registrierung hilfreich.
Nächstgelegenes Impfzentrum: Unterschleißheim
Impfzentrum Unterschleißheim - Stadt Unterschleissheim
Registrierung für Impfung: BIZ - Bayerisches Impfzentrum (impfzentren.bayern)
Information zur kostenlosen Nutzung der MVV:
Der MVV ermöglicht geflüchteten Menschen mit ukrainischem Pass oder Personalausweis ab sofort die kostenlose Nutzung aller Verkehrsmittel im gesamten MVV-Gebiet. Damit soll ihnen die Weiterreise innerhalb des MVV-Verbundgebiets erleichtert werden. Das Angebot gilt bis auf Weiteres. https://www.mvg.de/services/aktuelles/ukraine.html